Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§1 Buchungsbestätigung / Vertragsabschluss

(1) Die Reservierung einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses wird mit Erhalt der Buchungsbestätigung rechtsverbindlich.

(2) Mit der Buchung über ein externes Reservierungsportal oder durch Rücksendung der unterschriebenen Buchungsbestätigung erkennen der Mieter sowie dessen Mitreisende diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als verbindlich an.

(3) Die Bezahlung der Ferienwohnung bzw. des Ferienhauses erfolgt im Anschluss an die Buchung per Echtzeitüberweisung, PayPal oder in bar bei Anreise.

§2 An- und Abreise

(1) Am Anreisetag steht das Ferienobjekt ab 16:00 Uhr zur Verfügung.

(2) Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, sofern das Ferienobjekt nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann.

(3) Am Abreisetag ist das Ferienobjekt bis spätestens 10:00 Uhr in besenreinem Zustand zu verlassen.

§3 Mietobjekt / Inventar / Pflichten des Mieters

3.1 Inventar und Zustand

(1) Das Ferienobjekt wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Anreise, mitzuteilen.

(2) Nach Ablauf dieser Frist können beschädigte oder fehlende Gegenstände dem Mieter in Rechnung gestellt bzw. durch diesen ersetzt werden.

(3) Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und ausschließlich für den Aufenthalt im Ferienobjekt bestimmt.

(4) Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, insbesondere bei unsachgemäßer Nutzung technischer Anlagen sowie anderer Einrichtungsgegenstände.

(5) Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden, die durch seine Mitreisenden verursacht werden.

(6) Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, sind hiervon ausgenommen.

3.2 Vertragswidrige Nutzung

(1) Bei vertragswidriger Nutzung des Ferienobjektes (z. B. Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens) sowie bei Nichtzahlung des vollständigen Mietpreises kann der Vertrag durch den Vermieter fristlos gekündigt werden.

(2) In diesem Fall verbleibt der bereits gezahlte Mietzins beim Vermieter.

§4 Aufenthalt / Belegung

(1) Das Ferienhaus darf maximal mit der in der Objektbeschreibung angegebenen Personenzahl belegt werden.

(2) Bei Überbelegung ist der Eigentümer berechtigt, überzählige Personen abzuweisen oder einen entsprechenden Aufpreis zu erheben.

§5 Reiserücktritt / Stornierung

(1) Ein Rücktritt von der Reise ist schriftlich mitzuteilen.

(2) Im Falle eines Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Zahlung des vereinbarten Mietpreises grundsätzlich bestehen.

(3) Sofern sich das gebuchte Ferienobjekt nicht anderweitig vermieten lässt, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • bis 14 Tage vor Anreise: kostenfrei
  • bis 7 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises
  • danach: 100 % des Mietpreises

(4) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

§6 Rücktritt durch den Vermieter

Ein Rücktritt vom Vertrag kann durch den Vermieter ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, insbesondere:

  • bei Ereignissen sowie Folgen höherer Gewalt
  • wenn der Mieter andere Gäste trotz Abmahnung nachhaltig stört
  • wenn der Mieter sich vertragswidrig verhält

§7 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Bereitstellung des Mietobjekts.

(2) Eine Haftung für eventuelle Ausfälle oder Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung sowie für Ereignisse und Folgen höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

§8 Schriftform / Nebenabreden

(1) Nebenabreden oder Vereinbarungen, die nicht Bestandteil dieses Vertrages sind, bestehen nicht.

(2) Mündliche Absprachen werden nicht getroffen.

(3) Die AGB gelten als akzeptiert mit Überweisung des Rechnungsbetrages oder der Barzahlung bei Anreise.

§9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.